Wer aufhört besser zu werden,

hat aufgehört gut zu sein

(Rosenthal)

Schwerpunkt

Vorsorgerecht

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Vorsorgevollmacht

Unsere Gesellschaft wird immer älter. Gerichtlich angeordnete Betreuungen nehmen zu, weil die Menschen im Alter nicht mehr für sich selber sorgen oder entscheiden können. Aber auch im Falle von Unfall oder Krankheit kann es passieren, dass man nicht mehr für sich selbst sorgen kann. Wer nicht aufgrund eines gerichtlichen Beschlusses von einer ihm zugewiesenen fremden Person betreut werden will, muss für diesen Fall vorsorgen. Das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer. Was viele nicht wissen: Auch der Ehegatte oder die eigenen Kinder dürfen Sie nicht ohne eine Vollmacht vertreten.

Ich gestalte mit Ihnen eine speziell auf Sie zugeschnittene Vorsorgevollmacht, in der Sie festlegen, wer für Sie handeln soll und welche Aufgaben der Bevollmächtige für Sie vornehmen darf. Der Bevollmächtigte sollte eine Person Ihres Vertrauens und auch in der Lage sein, die Aufgaben zu bewältigen. 

Eine Vorsorgevollmacht sollte schriftlich erteilt werden. Für einige Angelegenheiten ist dies sogar ausdrücklich vorgeschrieben und für andere gelten weitere Formvorschriften. 

Generell werden in der Vorsorgevollmacht vermögensrechtliche Dinge geregelt, z.B. die Verwaltung Ihres Bankkontos, Ihrer Immobilien und Ihres sonstigen Vermögens. Sie entscheiden über den Umfang der Vollmacht und über deren Kontrolle.

Darüber hinaus ist in einer Vorsorgevollmacht festzulegen, wie Ihre persönlichen Angelegenheiten wie etwa die Pflege aussehen soll und wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben wollen.

Oft wird zusätzliche Kontrolle nach dem Vier-Augen-Prinzip erforderlich, um Ihnen Sicherheit zu geben und Ihren Bevollmächtigten bei schwierigen Entscheidungen zu unterstützen. Hier stehe ich Ihnen als zertifizierte VorsorgeAnwältin gern zur Seite.

Unternehmensvorsorge

Unternehmerinnen und Unternehmer haben gleich eine doppelte Verantwortung, für die Familie und für das Unternehmen. Werden sie plötzlich durch einen Unfall aus dem Alltag gerissen, hat das unter Umständen immense Konsequenzen nicht nur für die Familie, sondern auch für das Unternehmen, welches die Lebensgrundlage für die Familie ist. Unglücksfälle, wie jener des Formel-1-Piloten Michael Schumacher, zeigen, dass auch bei jungen Menschen Handlungsunfähigkeit oder Geschäftsunfähigkeit eintreten kann. Wird ein Unternehmer auch nur vorübergehend geschäftsunfähig, etwa weil er nach einem Unfall im Koma liegt, bestellt das Gericht einen Betreuer. Auch hier ist der Betreuer oftmals eine fremde Person, ggf. ein Berufsbetreuer. Während des Verfahrens zu Bestellung eines Betreuers können keine Entscheidungen für das Unternehmen getroffen werden. Es besteht ein weiteres Problem: Ein gesetzlich bestellter Betreuer kennt weder das Unternehmen noch die Betriebsabläufe und hat auch nicht die entsprechende Fachausbildung, um Entscheidungen treffen zu können.  Gleichwohl erhält der fremde, gesetzlich gestellt Betreuer totalen Einblick in alle Unternehmensangelegenheiten wie Betriebsgeheimnisse, Vermögensstand, Auftragslage, Kundenkartei etc. .

Mit Ihnen erarbeite ich Ihre maßgeschneiderte Unternehmervorsorge mit allen notwendigen Anweisungen, die zum Erhalt des Unternehmens und des Betriebsablaufs erforderlich sind.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe Sie in bestimmen Situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr kommunizieren können, wünschen oder eben gerade nicht wünschen. In den Medien wurde in jüngster Vergangenheit immer wieder über Fälle berichtet, in denen ein Mensch ohne Aussicht auf Besserung mit einer Magensonde jahrelang im Koma lag, ohne wieder zu Bewusstsein zu kommen oder mit anderen Menschen in Kontakt treten zu können. In der Patientenverfügung legen Sie für einen solchen Fall fest, wie zu entscheiden ist. Hierbei sollte der Arzt Ihres Vertrauens mit einbezogen werden.

Der gerichtliche bestellte Betreuer oder der Bevollmächtigte muss dann für Sie sprechen und Ihre Wünsche durchsetzen. Die Patientenverfügung ist also die verbindliche Anweisung an den Betreuer, die Ärzte und den Bevollmächtigten.

Ihre in der Patientenverfügung getroffenen Anweisungen werden an die Vorsorgevollmacht angebunden. Dies bietet Ihnen Sicherheit für unvorhergesehene Unfälle sowie für spätere Fälle der altersbedingten oder krankheitsbedingten Hilfsbedürftigkeit. 

Weitere Themen:

Betreuungsverfügung, Vertretungsbefugnis, Kontrollbevollmächtigung, persönliche Angelegenheiten, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Heimaufenthalt, Ergänzungsbetreuung, Heilbehandlung, Verfahrenspflegschaft.

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