Wer aufhört besser zu werden,

hat aufgehört gut zu sein

(Rosenthal)

Schwerpunkt

Erbrecht

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Das Erbrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet. Es unterscheidet die Rechtslage vor dem Erbfall und nach dem Erbfall

Das Erbrecht bietet viele Möglichkeiten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen zu können, sei es durch Testament oder Erbvertrag. Die Planung des Vermögensübergangs auf die nächste Generation erfordert neben fachlichen Kenntnissen auch die Einfühlung in die jeweilige Familienstruktur des Testierenden. Ob privates Vermögen übergehen soll oder ein Unternehmen, immer erfordert die Planung umfassende Beratung und Vorbereitung, um die Rechtsfolgen herbeizuführen, die dem Willen des Testators oder Übergebers entsprechenEs ist zu entscheiden, ob zu Lebzeiten geschenkt werden soll oder ob ein Testament die richtige Form zur Vermögensnachfolge darstellt. Dies ist individuell für den Mandanten herauszuarbeiten. Es ist zu unterscheiden, ob das Testament vordringlich der gegenseitigeAbsicherung der Eheleute dienen soll, wie etwa das „Berliner Testament“ oder ob der Mandant im hohen Alter einen bereits großen Nachlass unter den Familienangehörigen verteilt möchte. Jedes Testament, jeder Erbvertrag hat die jeweilige Lebenssituation und Vermögenslage zu berücksichtigen. Mit welchen Störungen muss gerechnet werden, die zu einer anderen Verteilung des Vermögens führen könnten, als Sie es wünschen, etwa wenn der von Ihnen bedachte Erbe das Erbe ausschlägt oder vorverstirbt.

Sollen noch minderjährige Kinder oder Enkel Erben werden, so ist möglichst sicherzustellen, dass sie das Erbe auch erhalten. Hier könnte die Testamentsvollstreckung zum Thema werden.

In der Testamentsgestaltung gilt es Ihren Willen in die juristische Terminologie und Struktur zu bringen, damit „Ihr Wille geschehe“. Das Testament muss anderweitigen, Ihrem Willen nicht entsprechenden Auslegungen und Störungen stand halten und in der Praxis in Ihrem Sinne durchführbar sein.

In der Testamentsgestaltung werden vielfach auch Themen wie Enterbung, Pflichtteilsvermeidung oder Minimierung des Pflichtteils relevant.

Nach dem eingetretenen Erbfall berate ich Sie als Erben gern im Erbscheinverfahren, im Hinblick auf die SicherungVerwaltung und Abwicklung des Nachlasses sowie in der Erbauseinandersetzung im Falle einer Erbengemeinschaft. Als Pflichtteilsberechtigten stehe ich Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Pflichtteilansprüche zur Seite. Sollten streitige Erbangelegenheiten nicht einvernehmlich gelöst werden können, so vertrete ich Sie im Erboder Pflichtteilsprozess.

Weitere Themen:

Vorerbe, Nacherbe, ErbscheinErbenfeststellung, Testierfähigkeit, Testamentsanfechtung, Testamentsauslegung, Behindertentestament, Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Auskunftsanspruch

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