Wer aufhört besser zu werden,
hat aufgehört gut zu sein
(Rosenthal)
Schwerpunkt
Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht untersteht ständiger Wandlung und hat Bedeutung für die Sicherung der Lebensgrundlage des Menschen
Das Arbeitsrecht untersteht ständiger Wandlung und hat Bedeutung für die Sicherung der Lebensgrundlage des Menschen. Diesem Schwerpunkt bin ich sei 1992 treu geblieben. Im Bereich des Arbeitsrechts bin ich vorwiegend auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechts tätig. Dieses Spektrum reicht vom Abschluss des Arbeitsvertrages bis zur Kündigung. Ich berate und vertrete ebenfalls im Bereich des Dienstvertragsrechtes. Ziel ist es, zunächst auf eine gütliche Einigung hinzuarbeiten, um das Arbeits- oder Dienstverhältnis nicht für die Zukunft zu belasten. Sollte gütliches Einvernehmen nicht möglich sein, so werden Ihre Ansprüche mit allem notwendigen Nachdruck auch gerichtlich durchgesetzt.
Weitere Themen:
Urlaub, Mobbing, Abmahnung, Kündigung, Kündigungsfrist, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge, Betriebsvereinbarung, betriebliche Übung, Mehrarbeit, Überstunden, Arbeitszeit, Vergütung, Bonusregelung, Teilzeit, Befristung des Arbeitsverhältnisses.
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